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Zertifizierte Kfz-Sachverständige für Unfallschäden und Bewertungen von Fahrzeugen, Baumaschinen und Booten.
Hauptstadtgutachter - KFZ Sachverständiger in Berlin
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung
Vor allem das Thema Schadenabwicklung ist eine komplexe Angelegenheit. Falsche Entscheidungen können schnell teuer werden. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und machen Sie unser Wissen zu Ihrem Vorteil. Wir klären Sie gerne auf, was Ihnen in Ihrem speziellen Fall zusteht und können Ihnen zudem qualifizierte Kfz-Werkstätten in ganz Berlin empfehlen.
Dabei bleiben wir für Sie rund um die Uhr erreichbar - auch an Wochenenden oder Feiertagen.
Wir sind zertifizierte KFZ-Sachverständige und durch langjährige Erfahrung mit der Abwicklung von Gutachten für Unfallschäden Ihre richtigen Ansprechpartner. Nur wer seine Arbeit gerne macht, macht seine Arbeit auch gut!
Die Hauptstadtgutachter verstehen ihr Handwerk und lassen Sie nicht im Stich, wenn Sie bei der Unfallabwicklung Probleme, bzw. Schwierigkeiten mit den Versicherungen haben.
Wir helfen Ihnen beim Gebrauchtwagenkauf durch einen nachvollziehbaren Gebrauchtwagencheck mit Hilfe von Lackschichtmessungen und dokumentieren das mit einer Fotoanlage. Wir bewerten Ihre vorhandenen „Schätze“ wie z.B. Oldtimer bzw. Youngtimer.
Sie entscheiden sich für die richtigen Partner, wenn es um ihre Mobilität geht!
Durch die langjährige Expertise in der Kfz-Branche als Kfz Sachverständiger zeichnet sich unser professioneller Anspruch durch Kompetenz und Erfahrung aus.
Für unsere Kunden besteht eine eigene 24-Stunden Notfallrufnummer unter der wir jederzeit erreichbar sind. Daneben bieten wir den Kunden einen kostenfreien Rückruf-Service an.
Die Vielzahl der Kundenanfragen sorgten in den vergangenen Jahren dafür, dass wir durchschnittlich mehr als 700 Kfz-Gutachten jährlich in Berlin und an den anderen Standorten erstellt haben.
Unfallgeschädigte möchten im Schadensfall einen Ansprechpartner haben, der für eine geregelte Abwicklung da ist. Mit derzeit 30+ Meisterwerkstätten arbeiten wir Hand in Hand zusammen.
Bei einem Unfallschaden sind wir in maximal 60 Minuten bei den Kunden am Unfallort. Die schnelle Erstbegutachtung vor Ort wird von unseren Kunden besonders häufig positiv bewertet.
4.5 von 5 Sternen (basierend auf 30+ Bewertungen)
Kunde
Kunde
Mit drei Geschäftsstellen in der Hauptstadt durften wir die vielfältigsten Schäden besichtigen und stehen Ihnen in Schöneberg, Weißensee und Reinickendorf mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Leistungen und Services rund um das Thema Kfz-Gutachten in Anspruch nehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat.
Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.
Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Über die Info-Hotline bei Hommen-w.de kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden.
Bei Kaskoschäden schickt die Versicherung in der Regel einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte.
Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein.
In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung